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Honorar

Im Falle von Privataufträgen vereinbaren wir, nach Konkretisierung des Auftrages, ein Pauschalhonorar. Hierdurch gewährleisten wir eine hohe Transparenz und faire Auftragsabwicklung.

 

Eine Anlehnung an die für Sachverständige nicht mehr gültige HOAI führen wir nicht durch, da hierdurch weder für Auftraggeber noch für Auftragnehmer im Vorfeld das letztliche Honorar ersichtlich ist. Außerdem erscheint diese Vorgehensweise unlogisch, da der Verkehrswert (unparteiisch, unabhängig, neutral, objektiv und ohne persönliches Interesse) ermittelt werden soll.  

 

Bei Anwendung einer Honorartabelle besteht abstrakt das Risiko, dass durch höhere Verkehrswerte ein höheres Honorar generiert wird. Bei Angeboten rein nach Honorartabellen, nach Stunden, Grundhonorar zzgl. Prozent oder Promilleangaben, ist im Vorfeld nicht bekannt, was später zu zahlen ist.

 

Das Pauschalhonorar wird zuzüglich MwSt. und Auslagen ermittelt. Bei den Auslagen handelt es sich u.a. um die Anforderungen von behördlichen Unterlagen, Verträge, Grundbuchauszüge.

 

Die hierbei anfallenden Auslagekosten werden durch den Auftragnehmer vorgelegt und zusammen mit den Originalen an den Auftraggeber weitergereicht. (eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann bis zu 100 Euro kosten). Die Auslagekosten lassen sich nur schwer im Vorfeld abschätzen. Zwischen 30 € und 150 € sind oftmals ausreichend.

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Angebot & Leistungen

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Zusätzliche Leistungen

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Ablauf Gutachten

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Erforderliche Unterlagen

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Landkreise

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Bearbeitungsdauer

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